Der Weg zum Führerausweis
Nothelferkurs
Wer sich für den Erwerb eines Lernfahrausweises der Kategorie B oder B1 anmeldet, muss nachweisen, dass der Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothelferkurs) absolviert wurde. Der Kurs muss bei einer dazu anerkannten Organisation durchgeführt werden und darf nicht mehr als 6 Jahre zurückliegen.
Lernfahrgesuch & Sehtest
Gesuchsformulare für den Lernfahrausweis können Sie beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons beziehen.
In verschiedenen Kantonen sind die Formulare auch bei den Stadt-/ Gemeindeverwaltungen oder Polizeistellen erhältlich.
- Formular vollständig ausfüllen und alle Fragen beantworten.
- Einen Sehtest bei einem Augenarzt/einer Augenärztin oder in einem anerkannten Optikergeschäft durchführen. Das Ergebnis wird direkt auf dem Gesuchsformular eingetragen. Sehtests dürfen nicht älter als 24 Monate sein.
- Für die Anmeldung sind 1 oder 2 farbige Passfotos notwendig.
- Die Einwohnerkontrolle des Wohnortes muss bei erstmaliger Gesuchseinreichung Ihre Identität bestätigen.
Theorie
Nach Erhalt der Zulassung zur Theorie sind Sie berechtigt, die Theorieprüfung abzulegen.
Nach bestandener Theorieprüfung und Erreichen des Mindestalters erhalten Sie den Lernfahrausweis per Post.
Praktischer Fahrunterricht
Ich unterrichte in schweizerdeutsch, deutsch oder serbokroatisch. Die Fahrstunden dauern 45 Minuten. Jeder Fahrschüler ist anders. Also braucht jeder so viele Fahrstunden wie nötig bis er prüfungsreif ist und selbstständig und sicher fahren kann.
Führerausweis auf Probe
Nach bestandener Fahrprüfung müssen heutzutage fast alle innerhalb einem Jahr, eintägige Weiterbildung absolvieren.
Auf untenstehendem Link gibt es viele Informationen dazu.
Nützliche Links
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Kontakt
- Biljana Petkovic
- Limmattalstrasse 60
- +41 79 815 38 89
- info@bilis-fahrschule.ch